Erbrecht

Naturbedingt erlangt für jeden von uns das Erbrecht irgendwann eine besondere Bedeutung, sei es als Erbe oder als Erblasser. Viele Menschen beschäftigen sich deshalb mit der Frage, was geschehen soll, wenn sie nicht mehr unter uns weilen.

Um den Willen dieser Menschen in ihrem Interesse zu gestalten und in eine gültige Form zu bringen, bedarf es gründlicher Überlegung und fachlichen Rates. Zu Lebzeiten möchte ein Erblasser die richtigen Entscheidungen treffen, die seinem Selbstverständnis entsprechen und dieses in endgültiger Form wiedergeben. Oft genug scheitert die Durchsetzung eines solchen Willens an Fehlern in der Form oder der Darstellung. Dieses lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig der juristische Fachmann konsultiert wird.

Dank langjähriger Erfahrung können wir Ihnen sagen, wie ein solcher Wille in sinnvoller Weise umgesetzt, und was besser nicht in eine letztwillige testamentarische Verfügung oder in einen Erbvertrag aufgenommen wird.

Ist der Erbfall eingetreten, geht es um die Frage, wer erbt und wer Ansprüche gegen den Erben hat, sei es als Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder Gläubiger des Nachlasses.

An dieser Stelle zeigt sich oft, wie kompliziert das Erbrecht sein kann. Wir zeigen Ihnen den Weg durch das Labyrinth der erbrechtlichen Regelungen.

Mit dem Erbfall erwacht das Interesse des Staates, da sich für ihn die Frage nach der Erbschaftssteuer stellt. Diese ist zuletzt 2009 grundlegend verändert worden. An dieser Stelle ist bei der Abfassung eines Testamentes oder Erbvertrages bereits das Steuerrecht zu beachten. Im Nachhinein ergeben sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten eines Erben oder sonst Begünstigten, die zu erläutern und umzusetzen sind.

Daneben sind wir vielfältig als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker tätig. In diesem Zusammenhang werden ebenso Erben gesucht wie Nachlässe verwaltet und abgewickelt.

Haben Sie hierzu Fragen? Dann nutzen Sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.

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