• „Gott, gib mir die Gelassenheit,
      Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
      den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
      und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“ Friedrich Christoph Oettinger (1702-1782)
    • „Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht.“ Konrad Adenauer (1876-1967)

Die Kanzlei

Hermann-Josef Betzing
Rechtsanwalt H.J. Betzing ✝
Schon seit einem halben Jahrhundert steht die Rechtsanwaltskanzlei Betzing in Bonn für kompetente und zielorientierte Rechtsberatung. Im Jahre 1960 begann bereits unter der heutigen Anschrift Rechtsanwalt Hermann-Josef Betzing die Tätigkeit.
Volker Betzing
Rechtsanwalt Volker Betzing
Im Jahr 1987 trat der heutige Inhaber Rechtsanwalt Volker Betzing in die Kanzlei ein, die er seit dem Tod von Rechtsanwalt Hermann-Josef Betzing im Jahr 1995 alleine weiterführt.
Für ein reibungsloses Tagesgeschäft sorgen unsere Mitarbeiterinnen Frau Weverinck und Frau Knepper.

Rechtsanwalt Volker Betzing

1978 bis 1984
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn
Januar 1984
Erstes juristisches Staatsexamen
1984 bis 1987
Referendariat im Bezirk des Landgericht Bonn
Juni 1987
Zweites juristisches Staatsexamen
Juli 1987
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landgericht Bonn
Gründung einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt H. J. Betzing
April 1995
Fortführung der Kanzlei als Einzelanwalt nach dem Tod von Rechtsanwalt H. J. Betzing
Januar 2006
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Köln
Rechtsanwalt Volker Betzing

Ich vertrete Sie vor jedem Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie vor den Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten.

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Um Sie in dem weiten Feld des Rechts bestmöglich unterstützen zu können, ist eine Spezialisierung auf bestimmte Sachgebiete unumgänglich. Mittels umfangreichen Wissens, sowie dessen kompetenter Anwendung, finden Sie in mir den richtigen Partner für Ihre Rechtsprobleme im Bereich des Erbrechts.

Naturbedingt erlangt für jeden von uns das Erbrecht irgendwann eine besondere Bedeutung, sei es als Erbe oder als Erblasser. Viele Menschen beschäftigen sich deshalb mit der Frage, was geschehen soll, wenn sie nicht mehr unter uns weilen.

Um den Willen dieser Menschen in ihrem Interesse zu gestalten und in eine gültige Form zu bringen, bedarf es gründlicher Überlegung und fachlichen Rates. Zu Lebzeiten möchte ein Erblasser die richtigen Entscheidungen treffen, die seinem Selbstverständnis entsprechen und dieses in endgültiger Form wiedergeben. Oft genug scheitert die Durchsetzung eines solchen Willens an Fehlern in der Form oder der Darstellung. Dieses lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig der juristische Fachmann konsultiert wird.

Dank langjähriger Erfahrung können wir Ihnen sagen, wie ein solcher Wille in sinnvoller Weise umgesetzt, und was besser nicht in eine letztwillige testamentarische Verfügung oder in einen Erbvertrag aufgenommen wird.

Ist der Erbfall eingetreten, geht es um die Frage, wer erbt und wer Ansprüche gegen den Erben hat, sei es als Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder Gläubiger des Nachlasses.

An dieser Stelle zeigt sich oft, wie kompliziert das Erbrecht sein kann. Wir zeigen Ihnen den Weg durch das Labyrinth der erbrechtlichen Regelungen.

Mit dem Erbfall erwacht das Interesse des Staates, da sich für ihn die Frage nach der Erbschaftssteuer stellt. Diese ist zuletzt 2009 grundlegend verändert worden. An dieser Stelle ist bei der Abfassung eines Testamentes oder Erbvertrages bereits das Steuerrecht zu beachten. Im Nachhinein ergeben sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten eines Erben oder sonst Begünstigten, die zu erläutern und umzusetzen sind.

Daneben sind wir vielfältig als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker tätig. In diesem Zusammenhang werden ebenso Erben gesucht wie Nachlässe verwaltet und abgewickelt.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Volker Betzing

Theaterstr. 14
53111 Bonn
DeutschlandTelefon: (+49) 228 65 58 30
Telefax: (+49) 228 69 59 68

E-Mail: anwalt@volkerbetzing.de

Bürozeiten

Montag 08:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr geschlossen
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr geschlossen

 

Sie erreichen uns während der Bürozeiten oder nach Vereinbarung. Zudem können Sie uns jederzeit per E-Mail eine Nachricht senden, die schnellstmöglich bearbeitet wird.

RA Betzing erteilt keinen (kostenlosen) Rechtsrat über das Internet.

Anfahrt

Unsere Kanzlei ist zentral in der Bonner Innenstadt gelegen und leicht über verschiedene Anreisemöglichkeiten zu erreichen.

Bei der Anreise mit dem PKW empfehlen wir Ihnen aufgrund der überfrequentierten Parkstreifen das in unmittelbarer Nähe (ca. 200 Meter) befindliche Beethoven-Parkhaus.

Dank der sehr guten Anbindung erreichen Sie uns mit den nebenstehenden Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs schnell und komfortabel.

Stadtbahn 62, 65 und 66 bis Bertha-von-Suttner-Platz
Stadtbahn 61 und 65 bis Willhelmsplatz

Buslinien 551, 600, 601 und SB60 bis Beethovenhalle und SWB
Buslinien 163, 529, 537, 603, 606, 607, 608, 609 und 640 bis Stiftsplatz